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Der rechtliche Status von Pentobarbital/Nembutal ist in Deutschland derzeit eingeschränkt. Im März 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung nicht das Recht einschließt, tödliche Drogen für den Suizid zu beschaffen und zu verwenden.
Im Januar 2021 schlugen Abgeordnete des Deutschen Bundestages jedoch einen Gesetzesvorschlag vor, der unheilbar kranken Erwachsenen die Sterbehilfe ermöglichen soll, sobald sie über die Art und die Folgen ihrer Entscheidung umfassend aufgeklärt wurden.


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